Covid19-bedingten Beschränkungen mit 29.05.2020 reduziert

Liebe Ruderfreundinnen & Ruderfreunde im Donaubund,

wir freuen uns, dass die Covid19-bedingten Beschränkungen mit 29.05.2020 reduziert werden. Hinsichtlich Hygiene, Abstandsregelungen und Beschränkungen des Ruderbetriebs auf den Einer (sofern kein gemeinsamer Haushalt) hat sich nichts geändert und die von uns kommunizierten Regelungen gelten unverändert weiter.

Erfreuliche Verbesserungen gibt es aber in folgenden Bereichen:

  1. Garderoben können benutzt werden, wobei der Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten ist (Sportgewand und Handtücher dürfen nach wie vor nicht zum Trocknen aufgehängt werden!).
  2. Duschen ist erlaubt – auch hier gilt der Mindestabstand von 1 Meter.
  3. Indooraktivitäten, also Kraft- und Ergometertraining sind wieder erlaubt – da es sich um Training handelt, ist hier ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Mund-Nasen-Schutz ist dabei nicht notwendig. Bis auf weiteres werden daher nur drei Ruderergometer aufgestellt. Insgesamt dürfen sich im Trainingsraum im ersten Stock – stets unter Einhaltung des Abstands von 2 Metern nicht mehr als 5 Personen aufhalten. Im Zweifel Vorrang genießen Mitglieder vor Gästen und Ruderergometertraining vor Kraft- und sonstigem Training.
  4. Was ist während des Trainings noch zu beachten?
    Trainingsbänke haben einen fixen Standplatz. Bitte verwende dein
    eigenes Handtuch als Trainingsauflage und reinige bzw. desinfiziere nach dem Training die genutzten Geräte insbesondere beim Ruderergometer: Griff, Rollsitz, Rollschiene & Display bzw. bei den Fahrradergometern Griffe & Sitz (neben dem Eingang findest du Desinfektionsspender und Papiertücher!)
  5. Während dem Indoor-Training soll durchgehend gelüftet werden.
  6. Das gesamte Clubgelände darf wieder allgemein benutzt werden – Mindestabstand auch hier 1 Meter.
  7. Das Clubhaus ist ebenfalls wieder geöffnet (Abstand auch hier stets min. 1 Meter) - allerdings nicht für den „Aufenthalt“, sondern primär um sich etwas zum Trinken oder Essen zu holen; um allen Mitgliedern diese Möglichkeit zu bieten ist es daher bis auf weiteres nicht möglich, die Küche für eine längere Speisenzubereitung zu okkupieren. Küchengeschirr jeder Art ist entweder sofort mit Spülmittel abzuwaschen oder in den Geschirrspüler zu stellen – und wer diesen mit gewaschenem Geschirr vorfindet, möge ihn bitte ausräumen!
  8. In geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  9. Wenngleich keine Änderung zur bisherigen Regelung bitten wir euch um einen selbst- und fremdverantwortlichen Umgang und appellieren an das wiederholte und penible Händewaschen!
  10. Nachstehend der Link zur 231. Covid19-Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.html

Wir wünschen uns allen einen „fitten“ Sommer, feine Tage in unserem „Paradies“, freuen uns auf das wieder erwachte Leben im Club und auf viele nette Begegnungen!

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand